Bildkombination aus Hausansichten und dem Leben im Haus

Kurzzeitpflege

Pflege auf Zeit, mit Sicherheit und Menschlichkeit​

Manchmal braucht es eine verlässliche Lösung für eine begrenzte Zeit:
nach einem Krankenhausaufenthalt, zur Überbrückung bis zur Rehabilitation, bei Urlaub oder Ausfall der privaten Pflegeperson – oder einfach zur spürbaren Entlastung pflegender Angehöriger.

Unsere Kurzzeitpflege bietet professionelle Versorgung in einem wohnlichen, überschaubaren Umfeld. Die Unterbringung erfolgt in komfortablen Einzelzimmern – barrierefrei, mit Rückzugsmöglichkeiten ebenso wie mit freundlich gestalteten Gemeinschaftsbereichen. Unser Leitgedanke: Wohnen wie im Pflegehotel.

Die Kurzzeitpflege ist in unser vollstationäres Versorgungskonzept integriert. Das bedeutet für Sie: Sie erhalten die gleiche fachliche Pflege, Betreuung und Struktur wie in der Dauerpflege – abgestimmt auf Ihren individuellen Pflegebedarf und Ihren Pflegegrad (1–5).

Was wir für Sie leisten 

Die pflegerische Versorgung orientiert sich an Ihrem persönlichen Bedarf und umfasst unter anderem:
• Unterstützung oder Übernahme bei der Körperpflege
• Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung
• Behandlungspflege (z. B. Verbandpflege)
• Inkontinenzversorgung
• soziale Betreuung und psychosoziale Begleitung
Unser Betreuungsteam sorgt für Struktur im Alltag, Gespräche, Aktivierung und Zuwendung.
Während Ihres Aufenthalts erhalten Sie eine vollständige Verpflegung. Medizinisch notwendige Kostformen werden selbstverständlich berücksichtigt.
Bereits während der Kurzzeitpflege unterstützen wir Sie bei der Planung der weiteren Versorgung. Im Rahmen unseres Case-Managements beraten wir gemeinsam mit unserem regionalen Netzwerk zu passenden Anschlusslösungen – zum Beispiel ambulante Pflege, Tagespflege oder weitere Unterstützungsangebote. Ziel ist ein möglichst nahtloser Übergang.

So läuft die Aufnahme ab 

Der Weg in die Kurzzeitpflege beginnt mit einem persönlichen Zielgespräch. Gemeinsam mit unserer Verwaltung klären wir vorab Ihre Situation und den gewünschten Zeitraum.
Unsere Verwaltung ist werktags von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar und begleitet Sie durch alle organisatorischen Schritte. Fachliche Ansprechperson ist die Pflegedienstleitung.
Vor einer verbindlichen Zusage benötigen wir die vollständigen Anmeldeunterlagen sowie ein aktuelles ärztliches Zeugnis. Eine Übersicht aller erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserem Informationsmaterial zur Kurzzeitpflege auf unserer Homepage. Erst wenn diese vollständig vorliegen, kann eine Aufnahme verbindlich bestätigt werden.
Der Einzug erfolgt in der Regel ab 13:00 Uhr. Am Aufnahmetag nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Gespräch und stimmen die pflegerische Versorgung sorgfältig ab. Die Entlassung erfolgt bis spätestens 10:00 Uhr.

Zielgruppe, Dauer und Rahmenbedingungen

Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete vollstationäre Pflegeform. Sie richtet sich an pflegebedürftige Menschen aller Pflegegrade (1–5).
Die gesetzliche Anspruchsdauer beträgt bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr. Eine Verlängerung ist – je nach verfügbarer Platzkapazität und Finanzierung – möglich, jedoch besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung oder auf einen dauerhaften Pflegeplatz.
Bestimmte Krankheitsbilder oder besondere Versorgungsbedarfe können im Rahmen der Kurzzeitpflege nicht übernommen werden. Grundlage sind die vertraglichen Regelungen der vollstationären Pflege.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten der Kurzzeitpflege setzen sich zusammen aus:
• Pflegekosten (abhängig vom Pflegegrad)
• Unterkunft und Verpflegung
• Investitionskosten
Besteht ein Pflegegrad, rechnen wir die pflegebedingten Kosten direkt mit der Pflegekasse ab. Grundlage ist der gemeinsame Jahresbetrag gemäß § 42a SGB XI. Bitte beachten Sie, dass dieses Budget kalenderjährlich begrenzt ist und bereits durch andere Leistungen (z. B. Verhinderungspflege) teilweise genutzt worden sein kann.
Der Eigenanteil umfasst in der Regel die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, soweit diese nicht durch andere Leistungsträger übernommen werden.
Sollte die Finanzierung eine Herausforderung darstellen, beraten wir Sie gerne zu möglichen Unterstützungsleistungen (z. B. Sozialhilfe nach SGB XII) und unterstützen bei der Antragstellung.
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Die Kurzzeitpflege erfolgt auf Grundlage eines separaten Kurzzeitpflegevertrages.
Vor Vertragsabschluss erhalten Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Textform – digital, gedruckt oder über unsere Homepage.
Wenn Sie Fragen haben oder ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

Seniorenzentrum An der Elz gGmbH

Fabrikstraße 4
79312 Emmendingen-Kollmarsreute
Tel: 07641 95509-0
Fax: 07641 95509-111
info@seniorenzentrum-elz.de

Flyer Kurzzeitpflege